Die Tumordokumentation ist ein wichtiges Instrument bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung. Die Daten der Tumorpatienten werden derzeit in zwei Registern gespeichert: den klinischen und den epidemiologischen Krebsregistern.
Das Klinische Krebsregister wird vom Tumorzentrum geführt. Dort werden die Daten zu Diagnostik, Therapie und Verlauf einer Krebserkrankung erfasst. Anhand dieser Daten kann die Qualität der Behandlung beurteilt werden, z.B. ob nach den Leitlinien von Therapie und Diagnostik behandelt wurde.
Das Klinische Krebsregister des Erfurter Tumorzentrums besteht seit 1993.
Genutzt wird das Gießener Tumordokumentationssystem (GTDS).
Inzwischen sind die Verläufe von mehr als 100.000 Tumorerkrankungen gespeichert.
Grundlage der Dokumentation ist die von der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (www.krebsgesellschaft.de) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (www.tumorzentren.de) herausgegebene Tumor-Basisdokumentation (J. Dudeck, G. Wagner, E. Grundmann, P. Hermanek (Hrsg.): Basisdokumentation für Tumorkranke, Prinzipien und Verschlüsselungshinweise für Klinik und Praxis, 5. Auflage, W. Zuckschwerdt Verlag, München, 1999).
Was können die Klinischen Krebsregister für die Ärzte leisten?
Klinische Krebsregister ermöglichen somit den beteiligten Krankenhausabteilungen und niedergelassenen Ärzten
einen Vergleich ihrer Behandlungsergebnisse mit eigenen früheren Ergebnissen sowie mit den Ergebnissen anderer
Einrichtungen (Benchmarking). Dieser Vergleich soll in einen strukturierten Erfahrungsaustausch münden und am
Ende ein flächendeckendes, leitliniengerechtes Versorgungsangebot
für alle Patientinnen und Patienten einer Region gewährleisten.
Klinische Krebsregister leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsforschung in der Onkologie.
Epidemiologische Register dienen der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von Daten über das Auftreten und die Häufigkeit von Krebserkrankungen in räumlich definierten Bevölkerungen. Im Normalfall ist dies die Bevölkerung eines Bundeslandes.
Für den Freistaat Thüringen wird das epidemiologische Krebsregister gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern und Berlin auf der Grundlage eines Staatsvertrages geführt. Das Gemeinsame Krebsregister (www.krebsregister-berlin.de) mit Sitz in Berlin führt den Datenbestand des Nationalen Krebsregisters der DDR weiter und stellt damit eine der weltweit größten Datensammlungen auf dem Gebiet der Krebsepidemiologie dar.
Nur mit einer flächendeckenden und vollzähligen Erfassung von über 90% der Krebserkrankungen können die epidemiologische Krebsregister ihre Aufgaben erfüllen. Deshalb sind seit 2003 alle Ärzte und Zahnärzte in Thüringen zur Meldung der Tumorerkrankungen verpflichtet.
Der Meldeweg über die Klinischen Krebsregister der Tumorzentren wird empfohlen und in nahezu 100% der Fälle auch von den Ärzten genutzt.

Die Daten der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland werden bundesweit in der Dachdokumentation Krebs zusammengeführt. Aufgrund der mangelnden Vollzähligkeit der epidemiologischen Register können bisher nur die Daten einiger Bundesländer, vor allem des Saarlandes, in die Schätzung von Inzidenzen eingehen. Diese Daten sind online abrufbar (www.rki.de/krebs). In Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut gibt die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (www.gekid.de) alle 2 Jahre in Broschüre "Krebs in Deutschland - Häufigkeiten und Trends" heraus.